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Algemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GEURTS TRUCKS B.V. (hinterlegt beim Gericht Gelderland am 4. Januar.2021 unter der Nummer 1/2021)

Artikel 1. Begriffsbestimmungen

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden unter:
„Geurts”: der Benutzer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, d.h. die Geurts Trucks B.V. mit satzungsmäßigem Sitz in Nijmegen (Niederlande), eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 10029722;
„Kunde“: der Vertragspartner von Geurts;
„Vertrag“: der mündliche oder schriftliche Vertrag zwischen Geurts und dem Kunden, in dessen Rahmen Geurts Lastkraftwagen und Zubehör, Kräne und andere Waren an den Kunden verkauft oder Dienstleistungen für den Kunden erbringt.

Artikel 2. Allgemeines

  1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge (einschließlich Nachfolge- und Ergänzungsverträgen) im Rechtsverhältnis zwischen Geurts und dem Kunden.
  2. Geurts weist die Anwendbarkeit von ggf. vom Kunden verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen zurück.
  3. Falls eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sich als nichtig erweisen oder für nichtig erklärt werden, lässt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  4. Wurde vom Kunde angegeben, dass der Gegenstand bestimmte Spezifikationen und/oder Voraussetzungen zu erfüllen hat, wurde dies aber von Geurts niemals schriftlich bestätigt, dass der Gegenstand diesen Anforderungen entsprechen wird, so ist in dem Fall, dass der Vertrag trotzdem abgeschlossen wird, davon auszugehen, dass der Kunde diese Voraussetzungen nicht mehr stellt.
  5. Werden die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden in einer anderen als der niederländischen Sprache bereitgestellt, so ist im Fall von Diskrepanzen die niederländische Fassung maßgeblich.

Artikel 3. Angebote und Offerten

  1. Alle Angebote und Offerten von Geurts sind unverbindlich und können jederzeit widerrufen werden.
  2. Der Kunde kann keinerlei Rechte aus nicht ausdrücklich und schriftlich von Geurts bestätigten Spezifikationen ableiten.
  3. Der Vertrag gilt als rechtskräftig zustande gekommen, nachdem Geurts den Vertrag schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung begonnen hat.

Artikel 4. Preise

  1. Die von Geurts angegebenen Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, sonstiger Abgaben und eventueller anderer zusätzlicher Kosten.
  2. Geurts hat auch nach Abschluss des Vertrags das Recht zur Anpassung des vereinbarten Preises, falls es bei einem der preisbestimmenden Faktoren zu einer Änderung kommt.
  3. Der Kunde hat aufgrund der Bestimmungen des vorangehenden Absatzes nicht das Recht zur Auflösung des Vertrags, außer wenn die Erhöhung des anfänglich vereinbarte Preis 10 % überschreitet.

Artikel 5. Bezahlung

  1. Der Kunde ist dazu verpflichtet, vor der Lieferung den vollständigen Kaufpreis zu bezahlen.
  2. Die Zahlungsfrist für die Rechnungen von Geurts beträgt 14 Tage.
  3. Ist die Bezahlung nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht eingegangen, hat der Käufer unverzüglich die dann geltenden gesetzlichen Handelszinsen über den offenen Betrag zu zahlen.
  4. Falls die Zahlung nicht nach der ersten schriftlichen Mahnung von Geurts stattgefunden hat, hat der Kunde, außer Zinsen, an Geurts auch außergerichtliche Inkasso-Kosten in Höhe von 10% des offenen Rechnungsbetrags zu zahlen, wobei ein Mindestbetrag von € 500,00 gilt.
  5. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, die Zahlung irgendwelcher Forderungen von Geurts mit welcher Begründung auch immer auszusetzen, zu verrechnen oder aufzuschieben.
  6. Der Kunde verzichtet auf alle eventuellen Zurückbehaltungsrechte, die der Kunde zu Lasten von Geurts in Anspruch nehmen kann.

Artikel 6. Lieferung

  1. Die von Geurts genannte Lieferzeit ist nur als annähernde Angabe aufzufassen. Der Kunde kann daraus keine Rechte ableiten.
  2. Die Lieferung findet statt am Unternehmensstandort von Geurts.
  3. Falls Geurts auf Ersuchen des Kunden für den Versand der Waren sorgt, erfolgt der Transport auf Rechnung und Risiko des Kunden. Geurts schließt für den Transport keine Transportversicherung ab.
  4. Bei einem Export von Waren ist der Kunde für alle Formalitäten verantwortlich, die erfolgen müssen, um die Waren ausführen und in das jeweilige Zielland einführen zu können. Der Kunde ist dazu verpflichtet, vor dem Abschluss des Vertrags zu kontrollieren, welche Formalitäten erfüllt werden müssen. Sollte sich der Export oder der Import als unmöglich erweisen (beispielsweise weil bestimmte Papiere, wie Fahrzeugscheine oder Zulassungsdokumente, fehlen, oder aus jeglichen anderen Gründen), so geht dies auf Rechnung und Risiko des Kunden. Geurts ist in einem solchen Fall nicht zur Rücknahme der Waren verpflichtet.

Artikel 7. Eigentumsvorbehalt

  1. Geurts behält sich das Eigentumsrecht an allen Waren (also sowohl an den bereits bezahlten als auch den noch nicht bezahlten Waren) vor, bis der Kunde den Kaufpreis für alle verkauften Waren in voller Höhe bezahlt hat.

Artikel 8. Gewährleistungen und Mängel

  1. Nach Abschluss des Kaufvertrags wird davon ausgegangen, dass der Kunde mit allen Spezifikationen des erworbenen Gegenstands, die für ihn von Bedeutung sind, vertraut ist.
  2. Der Kunde ist sich der Tatsache bewusst, dass Geurts nicht für verborgene Mängel und die Lebensdauer der verkauften Waren haften kann. Geurts gibt keinerlei Form der Garantie,
  3. da der Kunde die Waren vor dem Erwerb ausführlich prüfen darf.
  4. Der Kunde nimmt die erworbenen Waren in dem Zustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an, einschließlich eventueller bekannter oder unbekannter Mängel.
  5. Nach der Inempfangnahme der Ware kann sich der Kunde nicht mehr auf eventuelle Mängel der Ware berufen.
  6. Ein Umtausch der erworbenen Waren ist nicht möglich.

Artikel 9. Auflösung

  1. Falls der Kunde einer Verpflichtung, die sich für ihn aus dem Vertrag ergibt, nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt, sowie falls der Kunde insolvent ist, ihm der gerichtliche Zahlungsaufschub gewährt wurde oder irgendein anderes Zahlungsunfähigkeitsverfahren über das Vermögen des Käufers eröffnet wurde, ist Geurts berechtigt, die Ausführung des Vertrags ohne Inverzugsetzung auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, ohne dass Geurts dadurch zu einer Schadenersatzleistung verpflichtet ist, sowie unbeschadet der Geurts zustehenden Rechte, u.a. die Forderung von Schadenersatz vom Kunden.
  2. Bei Auflösung oder Nichtigerklärung des Vertrags hat der Kunde Geurts eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Kaufpreises zu entrichten, unbeschadet des Rechts von Geurts auf Schadenersatz. Falls der Kunde eine Anzahlung geleistet hat, die 30 % des Kaufpreises überschreitet, so entspricht die Vertragsstrafe dem Betrag der Anzahlung, unbeschadet des Rechts von Geurts auf Schadenersatz.
  3. Falls der Kunde eine Anzahlung geleistet hat und der Vertrag aufgelöst oder für nichtig erklärt wird, hat der Kunde die Anzahlung Geurts in voller Höhe als Vertragsstrafe zu zahlen, unbeschadet des Anspruchs von Geurts auf Schadenersatz.
  4. Der Kunde verzichtet auf das Recht, irgendeinen mit Geurts abgeschlossenen Vertrag mit welcher Begründung auch immer ganz oder teilweise aufzulösen oder für nichtig zu erklären, wobei eine Ausnahme für die Bestimmungen gemäß Artikel 4.3 gilt.

Artikel 10. Haftung

  1. Geurts haftet dem Kunden gegenüber nur dann für Schäden, die durch eine Nichterfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Kunden oder durch irgendwelche anderen Gründe entstanden sind, wenn dies auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten auf Seiten von Geurts zurückzuführen ist.
  2. Falls Geurts gegenüber dem Kunden haftbar sein sollte, haftet Geurts nur für direkten Schaden, der infolge der Handlungsweise von Geurts entstanden ist. Geurts haftet niemals für indirekte Schäden, wie beispielsweise Gewinneinbußen, Verzögerungsschaden, Schäden infolge der Benutzung der von Geurts verkauften Waren und Schäden durch Unfälle, die von bzw. mit den von Geurts verkauften Waren verursacht wurden.
  3. Geurts haftet nicht für unrichtige Kilometerstände und/oder Baujahrangaben der verkauften Fahrzeuge.
  4. Die Haftung von Geurts ist ausnahmslos auf den Wert des zugrunde liegenden Vertrags beschränkt, aus dem die Haftung hervorgeht, wobei ein Höchstbetrag von 100.000,00 € gilt.

Artikel 11. Einwirkung höherer Gewalt

  1. Im Falle der Einwirkung höherer Gewalt ist Geurts dazu berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder dessen Ausführung auszusetzen, ohne zu einer Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
  2. Unter einer Einwirkung höherer Gewalt im Sinne dieses Artikels sind alle im Rahmen der Angemessenheit nicht von Geurts zu vertretenden Nichterfüllungen zu verstehen. Eine Einwirkung höherer Gewalt ist unter anderem, aber nicht nur dann gegeben, wenn die Nichterfüllung auf eine Krise der Treibstoff- oder Rohstoffversorgung, Krieg, Aufstand, Epidemien, Tierseuchen, Witterungsbedingungen oder behördliche Eingriffe zurückzuführen ist.

Artikel 12. Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Auf alle Streitigkeiten, die zwischen Geurts und dem Kunden entstehen, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, der Gerichtsstand ist das Gericht für den Gerichtsbezirk Ost-Brabant, Standort ’s-Hertogenbosch [Niederlande].
  2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausdrücklich ausgeschlossen.
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